GERMANCERT – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der GERMANCERT, im Folgenden GERMANCERT genannt, für frei vereinbarte Dienstleistungen, insbesondere Begutachtungs- und Audittätigkeiten für ihre Vertragspartner, nachstehend
„Auftraggeber“ genannt.
1. Allgemeines
GERMANCERT erbringt Zertifizierungs-, Audit- und Begutachtungsdienstleistungen für ihren Auftraggeber.
Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall erkennt der Auftraggeber die zum Zeit- punkt de Auftragserteilung jeweils gültigen Allge- meinen Geschäftsbedingungen und Preise der GERMANCERT sowie die
„GERMANCERT Auditierungs- und Zertifizierungsregeln“ an. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von GERMANCERT schriftlich anerkannt wurden.
2. Auftragsdurchführung
GERMANCERT zertifiziert, auditiert und begutachtet das Managementsystem des Auftraggebers oder Teile davon mit dem Ziel, die Konformität zu festgelegten oder vereinbarten Forderungen, einschließlich der Wirksamkeit des
Systems oder Teilen davon zu bewerten. Hierüber erhält der Auftraggeber ein Gutachten und/oder ein GERMANCERT-Zertifikat bzw. eine Urkunde oder Konformitätserklärung. Begutachtungen werden grundsätzlich am Ort der Leistungserbringung des Auftraggebers durchgeführt.
GERMANCERT ist bei ihren Audits unabhängig, neutral und objektiv. Der Auftrags-durchführung liegen die jeweils gültigen„GERMANCERT Auditierungs- und Zertifizierungsregeln“ zugrunde (www.germancert.de), die für beide Parteien verbindlich sind. Art und Umfang der Leistungen der GERMANCERT werden bei der Erteilung des Auftrags schriftlich festgelegt; Teilleistungen sind möglich. Termine zum Verfahren verein- baren die Parteien gesondert. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags Änderungen und/oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfangs, sind diese vorab zusätzlich schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren. Soweit ein Festhalten am Vereinbarten im Hinblick auf die Änderungen oder Erweiterungen dem Auftrag-nehmer nicht zugemutet werden kann, hat dieser ein Rücktrittsrecht. Der Auftraggeber hat dabei jedoch die vereinbarte Vergütung oder mangels Vereinbarung eine angemessene Vergütung zu bezahlen.
3. Auftraggeberpflichten
Der Auftraggeber hat der GERMANCERT alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Auskünfte und Unterlagen gewissenhaft, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat von sich aus auf alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten, aufmerksam zu machen. Die Ausführung des Auftrags ohne Erfüllung der vorstehenden Punkte geht auf das alleinige Risiko des Auftraggebers, soweit GERMANCERT nicht ein Mitverschulden trifft.
4. Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz
GERMANCERT beachtet die Einhaltung der Sie trifft Vorsorge dafür, dass weder Gutachten noch sonstige Tatsachen oder Unterlagen, die bei der Erbringung der Dienstleistung bekannt werden, und die sich auf den Auftraggeber und den Auftragsgegen- stand beziehen, unbefugt offenbart, ausgenutzt oder weitergegeben werden. GERMANCERT kann von schriftlichen Unterlagen, die ihr zur Einsicht überlassen oder für die Auftragsdurchführung übergeben wurden, Ablichtungen zu ihren Akten nehmen. Soweit im Zugedes Auftrags Gutachten, Bewertungsergebnisse u. Ä. erstellt werden, die dem Schutz des Urheberrechts unterliegen, räumt GERMANCERT dem Auftraggeber hieran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, soweit dies nach dem vertraglich
vorausgesetzten Zweck erforderlich ist. Weitere Rechte werden nicht übertragen, insbesondere ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Gutachten, Bewertungsergebnisse Ä. zu verändern. GERMANCERTverarbeitet und nutzt auch personenbezogene Daten ausschließlich für eigene Zwecke innerhalb der GERMANCERT Gruppe. Dazu setzt sie auch automatische Datenverarbeitungssysteme ein. Zur Erfüllung der Anforderungen des Art. 32 DSGVO hat sie technisch und organisatorische Maßnahmen getroffen, die die Sicherheit der Datenbestände und der Datenverarbeitungsabläufe gewährleisten. Die mit der Verarbeitung beschäftigten Mitarbeiter sind auf die anwendbaren Bestimmungen der DSGVO verpflichtet und gehalten, sämtliche relevanten atenschutzbestimmungen strikt einzuhalten.
5. Gewährleistung
Die Gewährleistung der GERMANCERT umfasst nur die ausdrücklich in Auftrag gegebenen Dienstleistungen.
Bei Zertifizierungsdienstleistungen ist GERMANCERT verpflichtet, das Zertifikat zu erteilen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt wurden. Soweit GERMANCERT allgemeine Dienstleistungen erbringt, sind die Parteien sich darüber einig, dass GERMANCERT keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich Dienstleistungen schuldet und es alleine im Entscheidungs- und Risikobereich des Auftraggebers liegt, anhand der erbrachten Dienstleistungen sich daraus ergebende Entschei- dungen zu treffen.
6. Haftung
GERMANCERT haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn GERMANCERT, der gesetzliche Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben oder wenn GERMANCERT, der gesetzliche Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen fahrlässig eine wesentliche Vertrags-pflicht („Kardinalpflicht“) verletzt haben. GERMANCERT haftet im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten stets nur für den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare Folgeschäden ein- schließlich vertragstypischer Folgeschäden ist ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung der GERMANCERT auf den doppelten Auftragswert, höchstens aber auf 100.000 Euro pro Geschäftsvorgang und 250.000 Euro pro Kalenderjahr beschränkt.
7. Vergütungs- und Zahlungsbedingungen
Für die Berechnung der Leistungen gelten die jeweils gültigen Preise der GERMANCERT, soweit nicht ausdrücklich ein Festpreis oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart ist. Aufträge werden abschnittsweise nach Leistungserbringung abgerechnet. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist GERMANCERT berechtigt, die jeweils banküblichen Zinsen zuberechnen.
GERMANCERT überprüft ihre Preise in regelmäßigen Abständen. Sollte sich aufgrund gestiegener Gemein- oder Bezugskosten die Notwendigkeit einer Anpassung der Preise ergeben, wird dies mindestens 4 Monate vor Inkrafttreten angezeigt. Gebührenerhöhungen von Drittanbietern. Berichts- und Zertifikatskosten und sonstige Gebühren sind von der Anzeige 4 Monate im Voraus ausgeschlossen. Für bereits schriftlich beauftragte Leistungen gelten die beauftragten Preise fort.
8. Fristen und Termine
GERMANCERT und der Auftraggeber vereinbaren Audittermine möglichst langfristig. Termine werden schriftlich bestätigt. Kann auf Veranlassung des Auftraggebers ein bestätigter Termin nicht wahrgenommen wer- den, sokann GERMANCERT die durch die Vorbereitung des Termins tatsächlich entstandenen Aufwendungen in Rechnung stellen. Bei Absagen durch den Auftraggeber, die weniger als acht Wochen vor dem Beginn der Leistungser- bringung erfolgen, berechnet GERMANCERT 70 Prozent der Auftragssumme zuzüglich entstandener Reisekosten bzw. Stornogebühren. Bei Absagen durch den Auftraggeber, die weniger als sieben Kalendertage vor Beginn der Leistungser- bringung
erfolgen, berechnet GERMANCERT 100 Prozent der Auftragssumme zuzüglich entstandener Reisekosten bzw. Stornogebühren.
9. Dauer und Beendigungen
Der Vertrag wird mit Auftragserteilung auf unbe- stimmte Zeit geschlossen. Er kann vom Auftraggeber ohne Angabe besonderer Gründe mit einer Frist von jeweils sechs Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden. Im Fall der Kündigung durch den Auftraggeber behält sich GERMANCERT vor, die bereits erbrachten Leistungen zu berechnen. Bei Kündigungen durch den Auftraggeber, die weniger als acht Wochen vor dem Beginn der Leistungserbringung erfolgen, berechnet GERMANCERT 70 Prozent der Auftragssumme zuzüglich entstandener Reisekosten bzw. Stornogebühren.
Bei Absagen durch den Auftraggeber, die weniger als acht Kalendertage vor Beginn der Leistungser- bringungerfolgen, berechnet GERMANCERT 100 Prozent der Auftragssumme zuzüglich entstandener Reisekosten bzw. Stornogebühren. GERMANCERT kann nur aus wichtigem Grund dem Auftraggeber gegenüber kündigen.
10. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist Bad Neuenahr-Ahrweiler. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrags und der angemessenen Wahrung der bei- der seitigen Interessen am nächsten kommen. Zusätzlich zu vorstehenden Bedingungen gelten bei einzelnen Zertifizierungsdienstleistungen die jeweils spezifischen Forderungen in der jeweils gültigen Version inklusive ihrer ergänzenden Interpretationen.Alle unsere früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind hierdurch aufgehoben.